Rechtschutz

Rechtschutz

Beata Wielopolska erklärt:

  • Sie ist der alleinige Urheberin und Eigentümerin aller auf der Internetseite www.wielopolska.art.pl publizierten Fotos. Ausnahmen wurden besonders gekennzeichnet.
  • Zusammen mit Bożena Motylewska-Wielopolska ist sie die Urheberin der auf der Internetseite www.wielopolska.art.pl publizierten Kostüme und deren ausschließliche Eigentümerin.
  • Sie ist die alleinige Ideenträgerin und Gründerin des Theaters der Musik und Maske „VENEZIA“ sowie die Urheberin aller bisherigen Produktionen des Theaters (Idee, Musikauswahl, Szenario, Regie). Die jeweiligen Choreografien sind in Kooperation mit den Choreografen Ryszard Wojtala und Wacław Gaworczyk entstanden.

Das oben genannte Werk wird durch das polnische Gesetz „Urheberrecht und verwandte Rechte“ vom 4. Februar 1994 (Dz. U. z 2000 r., Nr. 80, Pos. 904) bzw. dessen internationale Entsprechungen geschützt. Im Falle der Verletzung dieses Rechts behält sich die Eigentümerin vor, ihren Anspruch – auch strafrechtlich – geltend zu machen.

Die Verwertung des oben genannten und auf der Internetseite www.wielopolska.art.pl publizierten Schaffens durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümerin sowie unter gegenseitig vereinbarten Geschäftsbedingungen gestattet.